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Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Die Bundesregierung hat Mitte März im Ministerrat das „Erneuerbaren Ausbau Gesetz“ beschlossen. Es regelt primär die Rahmenbedingungen, um bis 2030 den kompletten Strombedarf in Österreich aus erneuerbarer Energie zu speisen. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz erhöht den Rahmen für die Förderung von Ökostromerzeugungsanlagen auf bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr (plus 25 Prozent) und verlängert den Förderzeitraum von 13 auf 20 Jahre. Damit soll der Erneuerbaren-Ausbau in Österreich weiter vorangetrieben werden.
Wettbewerbliche Verfahren zur Vergabe der Förderungen, die Kostensenkungen ermöglichen, werden entgegen den Intentionen des EU-Beihilfenrechts leider kaum eingesetzt.
Zusätzlich werden der Netzanschluss der neuen Anlagen und die Errichtung von Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff unterstützt.
Einige Bereiche zum Thema Grünes Gas werden im EAG geregelt, nicht enthalten ist jedoch die verpflichtende „Versorgerquote“ für Grünes Gas sowie Regelungen zum „Ausbaustopp des Gasnetzes“. Hier konnten sich die Regierungsparteien noch nicht einigen. Laut Ankündigung von BMin Gewessler soll dazu ein eigenes „Erneuerbares Gas Gesetz“ im Sommer in Begutachtung gehen.

Eckpunkte des EAG Pakets:

•    Absatz zu den Energiegemeinschaften und zum Nutzen für Betriebe: Teilnehme von Erzeugern an EEGs (sofern nicht von EVU kontrolliert); Verpflichtung zur Installation von Smart Metern binnen 2 Monaten; Datenbereitstellung an Energiegemeinschaft über Web-Portal; Keine „sonstigen Entgelte“ für Einrichtung/Abrechnung von Energiegemeinschaften.
Energiegemeinschaften sind ein wichtiger Baustein der Energiewende, indem sie Energiekonsumenten gleichzeitig auch zu Produzenten machen. Hier können sich auch Betriebe beteiligen und dadurch ihre Energiekosten optimieren.

•    Kostenentlastung durch Aliquotierung: saisonale Betriebe und pandemiebedingt geschlossene Betriebe müssen nur noch anteilig - entsprechend den Betriebsmonaten – die Kosten für die Erneuerbaren Pauschale tragen

•    Netzanschluss: Veröffentlichungsverpflichtung nur für Umspannwerke (NE 4, nicht auch NE 6), dafür mind. quartalsweise Aktualisierung; bundesweit einheitliche Methode
Details zur Reservierung & Anzahlung in Allgemeine Verteilernetzbedingungen; Pauschales Netzzutrittsentgelt für EE-Erzeuger (nach Anlagengröße gestaffelt); Ausnahmen von Anschlussentgelten für Elektrolyse (ab 1 MW, betrieblicher Zweck)

•    „Wasserstoffpaket“: Für Elektrolyseanlagen der Industrie (z.B. Stahlproduktion, chemische Industrie) sind 500 Millionen Euro (10x 50 Mio pro Jahr) an Investitionsförderung vorgesehen. Anlagen, die von Netzbetreibern errichtet und betrieben werden oder Wasserstoff zu Erdgas im öffentlichen Gasnetz beimengen, sind explizit von der Förderung ausgeschlossen.

•    Zur Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz sind ebenfalls 50 Mio p.a. an Investförderung vorgesehen. 20 Mio p.a. Investförderung für Umrüstung bestehender Biogasanlagen und 30 Mio p.a. Investförderung für neu zu errichtende Anlagen.

•    Die Verstromungsmöglichkeit für Biogasanlagen wird um zwei Jahre verlängert. Sobald die Voraussetzungen mit dem Gaspaket geschaffen sind, könne diese von der Verstromung zur Einspeisung ins Gasnetz wechseln.

•    Finanziert werden soll die Förderungen über einen Grüngas-Förderbeitrag als Aufschlag zu den Netznutzungsentgelten.

•    Darüber hinaus werden die Kosten für Gasnetzanschluss, Qualitätskontrolle, Odorierung und Kompression für erneuerbares Gas durch Gasnetzbetreiber übernommen.

•    Befreiung der Elektrolyseanlagen von stromseitigen Endverbraucherentgelten sowie von Netzbereitstellungsentgelten

•    Möglichkeit zur Anhebung des H2-Anteils im Gasnetz per Verordnung

•    Errichtung einer Servicestelle für Produzenten von Grünem Gas und Versorger

•    Einführung eines umfassenden Systems für Herkunftsnachweise für erneuerbare Gase, Grüngaszertifikate (Off-Grid, nicht handelbar) sowie Grün-Gas-Siegel (=anrechenbar auf erneuerbaren Ziel

Nächste Schritte:
•    Zuweisung zum Wirtschaftsausschuss
•    Verhandlungen mit der Opposition
•    Einbringung in den Nationalrat
•    Beschlussfassung im Plenum des NR ist vor Sommerbeginn geplant