WIRTSCHAFT TRIFFT FORSCHUNG - NEUE PLATTFORM FÜR ÖKO-INNOVATIONEN
Die neue Plattform ECOWEB bietet Informationen über 1000 innovative Forschungsergebnisse aus EU-Forschungsprojekten aus den Bereichen, Umwelt, Energie und Gesellschaft.
ECOWEB wurde von der ÖGUT gemeinsam mit einem multinationalen Konsortium aus Österreich, Frankreich, Deutschland und Italien erarbeitet und wird von der Europäischen Kommission durch das 7. Forschungsrahmenprogramm gefördert.
Sie finden die Plattform ECOWEB unter
ANTIDUMPINGVERFAHREN PHOTOVOLTAIKMODULE UND ZELLEN UND WAFER
Die Europäische Kommission hat sich am 4. Juni 2013 entschieden, trotz eines eindeutigen ablehnenden Mehrheits-Votums der Mitgliedstaaten (18 neg., 4 pos, 5 Enthaltungen) vorläufige Antidumpingzölle auf Einfuhren von Photovoltaik-Module oder -Paneele aus kristallinem Silicium sowie von Zellen und Wafern (Dicke max. 400 Mikrometer) mit Ursprung in oder versandt aus China in Kraft zu setzen.
Die betroffenen Güter sind unter die TNrn. ex 3818 00 10, ex 8501 31, ex 8501 32, ex 8501 33, ex 8501 34, ex 8501 61 20, ex 8501 61 80, ex 8501 62, ex 8501 63, ex 8501 64, ex 8541 40 90 eingereiht. Ausgenommen sind
Solarladegeräte, die aus weniger als sechs Zellen bestehen, tragbar sind und Strom für Geräte liefern oder Batterien aufladen, Dünnschicht-Photovoltaikprodukte und Photovoltaik-Produkte aus kristallinem Silicium, welche dauerhaft in Elektrogeräte integriert sind, die eine andere Funktion als die Stromerzeugung haben und die den Strom verbrauchen, der von der/den integrierten Photovoltaikzelle/n aus kristallinem Silicium erzeugt wird.
Das Recht, entgegen der Mehrheitshaltung der Mitgliedstaaten vorzugehen, steht der Europäischen Kommission aufgrund der Antidumping-Grundverordnung in diesem Verfahrensstadium zu.
Mit Verordnung 513/2013 werden folgende (gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag geänderte) Maßnahmen in Kraft gesetzt:
- ab 6. Juni 2013 bis zum 5. August 2013: 11,8% für ALLE Einfuhren
- ab 6. August 2013: generell 67,9 %; für eine große Anzahl von kooperierenden, aber nicht in die Stichprobe einbezogenen chinesischen Unternehmen, die im Anhang zur VO 513/2013 genannt sind: 47,6 %;
für die in der Stichprobe untersuchten 7 chinesischen Unternehmensgruppen: individuelle Zölle zw. 37,3% und 67,9%.
Mit dieser abgestuften Regelung möchte die Kommission China die Möglichkeit geben, bis Anfang August noch auf dem Verhandlungsweg zu Lösungen zu kommen, nicht zuletzt um auch, um handelspolitische Gegenreaktionen von China zu vermeiden. Es fällt auf, dass China dieser Tage vermehrt AD-Verfahren gegen EU-Waren vorantreibt, zuletzt ein Verfahren gegen Wein aus der EU.
Diese vorläufigen Zölle gelten nun für eine Dauer von 6 Monaten. In dieser Zeit setzt die Europäische Kommission ihre Untersuchungen fort und legt anschließend einen Vorschlag auf endgültige AD-Zölle, kann aber auch die Einstellung des Verfahrens vorschlagen. In diesem Verfahrensstadium haben die Mitgliedstaaten dann entscheidende Stimme.
Die Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Belastung von Importen mit AD-Zöllen, die ab dem 6.März dieses Jahres getätigt und zollamtlich erfasst wurden, wird erst anlässlich der Entscheidung über mögliche endgültige Zölle fallen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die EU parallel ein Antisubventionsverfahren eingeleitet hat, in dem es in 2 Monaten voraussichtlich zu einer Entscheidung über mögliche vorläufige AS-Zölle kommen wird, die ggf. zusätzlich eingehoben werden könnten. Die zollamtliche Erfassung der Einfuhren mit der Möglichkeit der rückwirkenden Belastung läuft in Bezug auf das AS-Verfahren weiter.
ÖKOINNOVATION – EK-AUSSCHREIBUNG 2013 „CIP ECO-INNOVATION FIRST APPLICATION AND MARKET REPLICATION PROJECTS“
Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die 45 besten Öko-Innovationsprojekte veröffentlicht. Unternehmen aus der ganzen EU können ihre Vorschläge für marktgerechte Umweltlösungen aus den Bereichen Materialrückführung, Wasser, nachhaltige Baustoffe, umweltfreundliche Geschäftspraktiken, Lebensmittel und Getränke vorlegen.
Die EU bietet eine Kofinanzierung von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten bei der Entwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen, die noch nicht am Markt positioniert sind. Dazu steht ein Topf mit 31,5 Mio. EUR zur Verfügung. Unterstützt werden technisch erprobte Erzeugnisse, die dazu beitragen, die natürlichen Ressourcen in Europa besser zu nutzen. Die Zuschüsse richten sich dabei in erster Linie an kleine und mittelgroße Unternehmen und werden über das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) finanziert. Die Öko-Innovation ist der „grüne" Teil des CIP.
Der Öko-Innovationsplan (EcoAP) der EU-Kommission ist die Fortsetzung des Umwelttechnikplans ETAP erweitert um alle Unternehmen und Organisationen, die Ökoinnovationen entwickeln in Bezug auf innerbetriebliche Prozesse, Produkte, Dienstleistungen etc. Auf all diese Gruppen bezieht sich auch die Ausschreibung.
Um sich besser vorstellen zu können, welche Projekte förderwürdig sind, ist ein Blick auf die Website mit den bisher geförderten Projekten nützlich. Hier kann man nach Ländern oder Produkt-, Prozess- oder Servicekategorien suchen.
Weitere Informationen zur Ausschreibung und den Bewerbungsunterlagen finden Sie hier und hier
Bei Interesse bitte auch mit Herrn Mag. Richard Guhsl, E: richard.guhsl@wko.at , T: 05 90 900 3435, in Kontakt treten.
Termin für die Einreichung ist der 5. September 2013.
VERHANDLUNGEN ZUM BUNDESENERGIEEFFIZIENZGESETZ GESCHEITERT
Am 28. Mai 2013 sind die Verhandlungen zum Bundesenergieeffizienzgesetz gescheitert. Das Gesetz sollte der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU dienen.
Mit weiteren Verhandlungen ist in dieser Legislaturperiode nicht zu rechnen. Österreich hat, wie die anderen EU Mitgliedstaaten noch Zeit bis zum Sommer 2014, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
NOVELLE KLIMASCHUTZGESETZ BESCHLOSSEN
Am 22. Mai 2013 wurde die Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG - Novelle 2013) vom Nationalrat beschlossen.
Nähere Informationen und Details finden Sie hier und hier
ÖSTERREICHISCHER FORTSCHRITTSBERICHT ENERGIEEFFIZIENZ 2013
Am 3. Mai 2013 wurde der Österreichische Fortschrittsbericht Energieeffizienz 2013 veröffentlicht.
Der Bericht musste erstellt werden, da die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU (EED) in Artikel 24 Abs. 1 fest legt , dass jeder Mitgliedstaat bis zum 30. April eines jeden Jahres einen Fortschrittsbericht zu legen hat. Die Inhalte dieses Berichts sind im Anhang XIV der Richtlinie festgehalten. Für den ersten Fortschrittsbericht gemäß EED hat jeder Mitgliedstaat - neben den Erfordernissen gemäß Anhang XIV Teil 1 a) - auch das nationale indikative Einsparziel gemäß Artikel 3 bekanntzugeben.
Den vollständigen Bericht finden Sie hier
4. AUSSCHREIBUNG "SOLARTHERMIE-SOLARE GROSSANLAGEN" DES KLIMA-UND ENERGIEFONDS GESTARTET!
Aufgrund der großen Nachfrage in den vergangenen Jahren startete mit 24. April 2013 die vierte Ausschreibung der Förderaktion des Klima- und Energiefonds „Solarthermie - solare Großanlagen". Das Programm zielt dabei auf thermische Solaranlagen mit einer Dimension von 100 bis 2.000 Quadratmetern Kollektorfläche in den vier bekannten Schwerpunkten ab:
- Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben
- Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen
- Hohe solare Deckungsgrade in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
- Solarunterstützte Klimatisierung
Zusätzlich wird heuer erstmalig in einem eigenen Schwerpunkt folgender Themenbereich gefördert:
- Neue Technologien und innovative Ansätze (z.B. neuartige Kollektor- und Speichertechnologien, Solarthermie-PV-Hybridkollektoren, Systeme mit überdurchschnittlich hohem Kostenreduktionspotenzial, etc.). Für diesen Themenbereich beträgt die Mindestgröße 50 m² und die Obergrenze 250 m² Kollektorfläche.
Der Fördersatz liegt bei 40 % der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten zuzüglich:
- 5% KMU-Zuschlag
- 5% Innovationsbonus für besonders innovative Projekte, die gleichzeitig am Begleitforschungsprogramm teilnehmen
Förderart: Nicht-rückzahlbarer Investitionszuschuss
Einreichfrist: 27. September 2013, 12 Uhr (Online-Einreichung)
Operative Abwicklung: KPC - Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Vor der Einreichung eines Projektes ist ein Beratungsgespräch mit Experten der Begleitforschung verpflichtend. Für die Anmeldung zum Beratungsgespräch kontaktieren Sie die Infohotline unter 03112/58860.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter http://www.klimafonds.gv.at
AUSSCHREIBUNG „EFFICIENCY4FUTURE - ERFOLGSMODELL FÜR REGIONEN UND UNTERNEHMEN“
Es besteht die Möglichkeit mit einer nicht in Umsetzung befindlichen Projektidee die Zukunftschancen energieeffizienter Unternehmen und Regionen zu nutzen.
Energiesparendes und ressourcenschonendes Bauen als auch energetisches Sanieren sind heute längst State of the Art. Doch gerade Nachhaltigkeitskonzepte, die nicht nur das unternehmerische Potenzial, sondern auch die Stärken der jeweiligen Region miteinbeziehen bieten durch Vernetzung besondere Chancen.
Die prämierte Projektidee erhält:
- kostenfreien Zugriff auf ein Experten-Netzwerk,
- Unterstützung der Projektumsetzung,
- Medienpräsenz zur Unterstützung Ihrer Aktivitäten,
- die Stärkung Ihrer Region, ...
Nähere Informationen sowie die Anmeldungsunterlagen finden Sie unter www.euclub.eu
Der Teilnahmeschluss ist der 30. Juni 2013
STRATEGIE ZUR FÖRDERUNG INNOVATIVER ENERGIETECHNOLOGIEN
Als Teil der Strategie bis 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission am 2. Mai 2013 eine Mitteilung über Technologien und Innovationen im Energiebereich mit dem Vorschlag, Maßnahmen zu setzen, um die Rolle der EU als Standort für weltweit erstklassige Technologien und Innovationen in der Zukunft zu stärken. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Entwicklung von innovativen Lösungen für CO2-arme Technologien.
Die verfügbaren Finanzierungsmittel aus öffentlichen und privaten Investitionen sollen effizienter eingesetzt und Synergien zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren besser genutzt werden. Weiters sollen die Forschungsergebnisse in neuen Technologien schneller auf den Markt gebracht werden können. Ein erster Entwurf wird Ende 2013 erwartet, auf desse Grundlage und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten dann bis Mitte 2013 ein Aktionsplan zur Koordinierung der finanziellen Aspekte erarbeitet werden soll. Mithilfe eines Berichtssystems im Rahmen des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan) für die Energie- und Klimapolitik der EU soll die Umsetzung der Pläne überwacht und jährliche Berichte über die Fortschritte vorgelegt werden.
NOVELLE KLIMASCHUTZGESETZ BESCHLOSSEN
Am 23. April 2013 wurde im Ministerrat die Novelle der Anlage des Klimaschutzgesetzes (mit Sektorzielen 2013 - 2020) beschlossen.
Zur Information:
Im Rahmen des EU-Klima- und Energiepakets hat sich Österreich in einer rechtsverbindlichen Entscheidung des Rates und des Parlaments (Entscheidung 2009/406/EG http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:140:0136:0148:DE:PDF) verpflichtet, die Treibhausgasemissionen (außerhalb des EU-Emissionshandelssystems) von 2013 bis 2020 um 16% gegenüber 2005 senken. Dieser Zielpfad ist jährlich einzuhalten und bildet die Grundlage für die indikativen Sektorziele.
Die Sektorziele haben sich gegenüber der Begutachtung nicht verändert. Der Ministerratsvortrag hält fest, dass sich aus der Festlegung der Sektorziele keine Umsetzung konkreter Maßnahmen bzw. unmittelbare finanzielle Auswirkungen ergeben.
Bewertung:
Schon bisher ist es der österreichischen Wirtschaft gelungen, CO2-Emissionen vom Wirtschaftswachstum zu entkoppeln. Dieser Trend setzt sich auch weiterhin fort. Im europaweiten Vergleich pro erwirtschafteten BIP je emittierter Tonne CO2 nimmt Österreich - ohne Atomkraft - einen Spitzenplatz ein. Österreich startet also im CO2-Bereich von einem hohen Effizienzniveau und hat gleichzeitig ein ambitioniertes Reduktionsziel (-16%) bis 2020 zu erfüllen.
Das ursprüngliche Ziel des Klimaschutzgesetzes - eine verstärkte Koordination zwischen Bund und Ländern in der Klimapolitik zu erreichen - wurde durch den bisher fehlenden Abschluss der avisierten 15a B-VG und zugrundeliegender Maßnahmenliste nicht erreicht. Das BMLFUW hat angekündigt die Verhandlungen dazu noch in dieser Legislaturperiode abschließen zu wollen.
Wie schon in der Stellungnahme der WKO angeführt sind in der Umsetzung jene Maßnahmen zu forcieren, die das Wirtschaftswachstum unterstützen. Belastende Maßnahmen, die Investitionen in Österreich erschweren und somit das Wachstum unterdrücken, sollen unterbleiben. Vor diesem Hintergrund wäre eine ambitioniertere Zielsetzung im Gebäudesektor zu begrüßen, denn dieser Sektor hat das Potenzial effizient und mit Wertschöpfungseffekten in Österreich zur Emissionsreduktion bis 2020 und darüber hinaus beizutragen.
Die zugehörigen Dokumente finden Sie hier.
NOW ON AIR: 100 PROZENT SOLARHÄUSER - DER FILM
Steigende Energiepreise machen vollsolar beheizte Gebäude immer interessanter. Ganzjährig nur mit der Sonne heizen, ohne Zusatzheizung -- wie das geht, zeigte die Exkursion am 22. März 2013 zu vollsolar beheizten Gebäuden in Salzburg. In zwei Gebäuden wurde von den Teilnehmern erkundet, wie man die Masse der Bodenplatte eines Hauses für die Speicherung von Solarwärme übers ganze Jahr nutzen kann. Im Simulationsraum der BAUAkademie Salzburg konnte man hinter die Kulissen blicken und miterleben, wie man die Massen von Boden, Decke und Wände eines Gebäudes solar aktivieren kann. Die Exkursion war eine Initiative von Austria Solar, AEE INTEC und BAUInnung Salzburg.
Schau´n Sie sich das an (08:12):
http://www.youtube.com/watch?v=JcvC_JrUPlc
Die Gebäude aus dem Film und noch mehr 100 % Solarhäuser: http://www.solarwaerme.at/100-Prozent-Sonne
NER 300 - 2. AUSSCHREIBUNG VERÖFFENTLICHT
Am 3. April 2013 hat die Europäische Kommission die zweite Ausschreibung zum Finanzierungsinstrument "NER 300" für innovative Energietechnologien veröffentlicht.
Eine Kurzinformation der Kommission sowie sämtliche Ausschreibungsunterlagen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.ec.europa.eu/clima/news/articles/news_2013040301_en.htm (news)
http://www.ec.europa.eu/clima/funding/ner300/index_en.htm (second Call documents)
AKTUELLE FÖRDERUNGEN DES KLIMA- UND ENERGIEFONDS
KMU-Energieeffizienzscheck (04.04.2013 - 31.12.2013)
Was wird gefördert?
Es werden Erst- sowie Umsetzungsberatungen zur Identifikation, Bewertung und Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Energiekostensenkung in österreichischen Klein- und Mittelunternehmen gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Insgesamt stehen bis Jahresende 1 Mio. € für den Förderschwerpunkt zur Verfügung.
Die Kosten für die Erst- sowie die Umsetzungsberatung werden mit jeweils 90 %, jedoch maximal 675 Euro gefördert.
weitere Informationen finden Sie unter www.kmu-scheck.at
Mustersanierung (19.03-2013 - 24.10.2013)
Was wird gefördert?
Mustersanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden können gefördert werden. Unter die umfassenden Sanierungsmaßnahmen fallen Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes sowie Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger und zur Steigerung der Energieeffizienz.
Wie hoch ist die Förderung?
Insgesamt stehen 2013 3,5 Mio. € für den Förderschwerpunkt zur Verfügung.
Der Fördersatz beträgt max. 45% der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten, die Förderung für ein Gesamtprojekt ist mit 600.000€ begrenzt.
weitere Informationen finden Sie unter www.mustersanierung.at
ENERGIEEFFIZIENZGESETZ UND UMWELTFÖRDERUNGSGESETZ IM MINISTERRAT BESCHLOSSEN
Am 3. April 2013 wurde das Bundes-Energieeffizienz-Paket von SPÖ und ÖVP im Ministerrat beschlossen.
In der Downloadbox finden Sie:
- Bewertung der WKÖ der Regierungsvorlage
- die Presseaussendung der WKÖ
- Kurzzusammenfassung KWK-Punkte-Gesetz
Zwar konnten noch wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf vom 21. Dezember 2012 erreicht werden, aber die Grundkritik am - schon in der EU-Richtlinie angelegten - Verpflichtungssystem verbunden mit Zielen und Strafen bleibt weiterhin aufrecht.
Die WKÖ fordert stattdessen mehr Anreize für Unternehmen zur Steigerung des unternehmerischen Energiemanagements und eine geringere Verpflichtungsintensität. Kritisch zu sehen ist, dass der Entwurf die Anrechenbarkeit von geförderten von Maßnahmen verhindert. Abgesehen von diesen grundsätzlichen Vorbehalten gegenüber einem Verpflichtungssystem, sind aus WKÖ Sicht auch folgende Punkte problematisch: Die Förderbarkeit der ETS-Betriebe muss außer Streit gestellt werden, ebenso muss es zu einer Differenzierung der Ausgleichszahlungen kommen.
Weitere Vorgangsweise: Die Regierungsvorlage wird bereits am 10. April im Wirtschaftsausschuss behandelt. Sodann bemühen sich die Regierungsparteien um eine Zwei-Drittel-Mehrheit, da das Gesetzespaket eine Reihe von Bundesverfassungsbestimmungen enthält. Die WKÖ bemüht sich unterdessen um Klärung der offenen Punkte.
MALTA SUCHT INVESTOREN FÜR ERNEUERBARE ENERGIEPROJEKTE
Malta ist verpflichtet, seinen Anteil an erneuerbaren Energieressourcen (gemessen am Bruttoenergieverbrauch) bis 2020 auf 10,2% anzuheben. Aufgrund seiner hohen Bevölkerungsdichte und der geringen Landesfläche bestehen bei der Realisierung dieses Ziels allerdings erhebliche Schwierigkeiten; Daher verfolgt Malta nun innovative Technologien wie Offshore-Alternativen (floating technologies oder deep water technologies). Dies bedeutet aber nicht, dass andere erneuerbare Energieressourcen, wie z.B. Solar-Photovoltaik, von vornherein von einer Begutachtung ausgeschlossen werden.
Interessierte ausländische Investoren werden aufgerufen, einen Business Plan vorzulegen und ehestmöglich direkt mit dem MRRA (Ministry for Resources and Rural Affairs, Kontakt: Ilona Sultana, Tel.: +356 22952203 bzw. e-mail: ilona-anne.sultana@gov.mt) in Verbindung zu treten. Beachten Sie hierzu bitte auch das untenstehende Dokument.
Die EK wird das NER 300 Programm am 3. April d.J. eröffnen; Abgabedatum bei der EK ist der 3. Juli d.J.; allerdings können die Projekte nur über die maltesische Behörde, d.h. das MRRA, eingereicht werden.
Nähere Informationen zum NER 300 Programm sind auf der Website der European Commission abrufbar oder hier
WIFO STUDIE-ÖSTERREICHISCHE UMWELTTECHNIKINDUSTRIE
Die aktuelle WIFO-Studie Österreichische Umwelttechnikindustrie Export-Wettbewerbsfähigkeit-Innovation, die am 13. März 2013 in der Wirtschaftskammer Österreich präsentiert wurde, finden Sie hier
KLI.EN JAHRESPROGRAMM 2013
Am Freitag vergangener Woche hat der Klima- und Energiefonds sein Jahresprogramm 2013 veröffentlicht.
Insgesamt stehen 140 Millionen Euro zur Verfügung, die größten Budgetposten des Jahresprogramms sind die Photovoltaikförderung mit 36 Mio. €, e!Mission.at - Technologien für die Energiezukunft mit 26 Mio.€ und Smart Cities Demo mit 8,5 Mio.€.
Nähere Informationen sowie das KLI.EN Jahresprogramm 2013 finden Sie hier
GASMONITORING-VERORDNUNG 2013
Die Gasmonitoring-Verordnung 2013 - GM-VO 2013 - wurde am 26. Februar 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Den vollständigen Verordnungstext erhalten Sie hier
NOTIFIZIERUNG DER NIEDERLANDE
Die Notifizierung betrifft Anlagen für die Erzeugung von Ökostrom, Ökogas und Ökowärme
Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier
Im Falle von Bemerkungen ersuchen wir um Mitteilung bis 14. März 2013 an hesse@fmmi.at
MACHINERY & METALWARE "ERNEUERBARE ENERGIE"
Das neue Branchenmagazin Machinery & Metalware 01/2013 "Erneuerbare Energien" des Fachverbandes MASCHINEN & METALLWAREN Industrie finden Sie hier.
PRESSEKONFERENZ DES DACHVERBANDES ENERGIE-KLIMA
DATUM: 23. Oktober, 11:00 Uhr
ORT: Presseclub Concordia, Bankgasse 8, 1010 Wien
Präsentation der Studie zu den Effekten verschiedener Sanierungsstrategien.
Einladung: OTS
Presseerklärung: OTS
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik PRESSE!
ÖSTERREICHISCHE STRATEGIE ZUR ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL BESCHLOSSEN
Am 23. Oktober 2012 wurde im Ministerrat die Anpassungsstrategie an den Klimawandel beschlossen.
Hintergrund ist eine Initiative aus Brüssel, für den das österreichsche Strategiepapier nun vorliegt. Das Papier wurde unter aktiver Beteiligung von insgesamt ca. 100 Institutionen erarbeitet und ist in zwei Teile gegliedert:
ein strategisches Rahmenwerk („Kontext") und in einen Aktionsplan.
Der Kontext behandelt strategische Grundfragen und erklärt die Einbettung der Strategie in den Gesamtzusammenhang.
Im Aktionsplan sind konkrete Handlungsempfehlungen (als Angebot an empfehlenswerten Initiativen) zur Umsetzung in den Aktivitätsfeldern (insgesamt 14) dargestellt.
Weiter Informationen finden Sie hier.
ÖKOSTROM-TARIFVERORDNUNG IM BUNDESGESETZBLATT VERÖFFENTLICHT
Die am 18. September 2012 im BGBl II 307/2012 veröffentlichten Tarife gelten nach Maßgabe des Jahresbudgets in Höhe von 50 Mio. Euro und der verfügbaren Kontingente für neue Anlagen, für die ein Antrag auf Vertragsschluss mit der Ökostrom-Abwicklungsstelle (OeMAG) gestellt wird. Damit ein effizienter Ausbau der erneuerbaren Energien in Richtung Marktreife realisiert wird, sind gemäß Ökostromgesetz automatische Abschläge für das Jahr 2013 vorgesehen. Diese liegen je nach Technologie und Kostenentwicklung zwischen 0,5 und 10 Prozent.
Die neuen Ökostrom-Tarife im Überblick:
- Windkraft
2. Halbjahr 2012: 9,50 Cent/kWh (gleich wie bisher)
ab 2013: 9,45 Cent/kWh = - 0,05 C/kWH
Kontingent insgesamt: 11,5 Mio. Euro/Jahr
- Photovoltaik
2. Halbjahr 2012 (gebäudeint.): 19,70 Cent/kWH = -7,9 Cent/kWh plus einem Zuschuss von 30 Prozent der Investkosten mit maximal 200 Euro pro kW
2. Halbjahr 2012 (Freifläche): 18,43 Cent/kWh = --6,57 Cent/kWh
ab 2013 (gebäudeint.): 18,12 Cent/kWH = -9,48/-7,9 Cent/kWh plus einem Zuschuss von 30 Prozent der Investkosten mit maximal 200 Euro pro kW
ab 2013 (Freifläche): 16,59 Cent/kWh = -8,41 Cent/kWh 2013 (gebäudeint.) 18,12 Cent/kWH = -9,48/-7,9 Cent/kWh plus einem Zuschuss von 30 Prozent der Investkosten mit maximal 200 Euro pro kW
- Kleinwasserkraft
Für neue oder revitalisierte Kleinwasserkraftanlagen besteht künftig die Wahlmöglichkeit zwischen einer Investitionsförderung von maximal 30 Prozent und einem gestaffelten Einspeisetarif über 13 Jahre.
2012: Kleinstanlagen für die ersten 500.000 kWh: Tarif beginnend mit 10,6 Cent/kWh
2012: Anlagen mit 2 MW für Stromerzeugungsmengen über 7.500.000 kWh: bis zu 5 Cent/kWh
2013: Abschlag von 0,5 Prozent
- Rohstoffabhängige Anlagen
Förderung nur, wenn mit der Stromerzeugung auch Wärme erzeugt und genutzt wird. Alle Tarife wurden erhöht
- Biomasse
2012: zwischen 11 Cent/kWh und 18 Cent/kWh
- kleine dezentrale hocheffiziente KWK-Anlagen
1/3 des Förderkontingents
- Biogas
zwischen 13 und 19,60 Cent pro kWh (Erhöhung bei kleineren Anlagen, gleiche Tarife bei größter Anlagenkategorie)
ENERGIEEFFIZIENZ RICHTLINIE
Nach langen Verhandlungen einigten sich Rat, EU Parlament und EU Kommission (KOM) am 13. Juni über die Energieeffizienz Richtlinie, mit der die EU ihrem Ziel, bis 2020 um 20% weniger Energie zu verbrauchen, näher kommen will.
Derzeit wird der Text der Einigung juristisch und sprachlich überarbeitet, danach folgt die formale Annahme in EU Parlament und Rat, die voraussichtlich Anfang Herbst stattfindet. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (Herbst 2012) haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Zum Inhalt der Richtlinie:
Artikel 3 - nationale Energieeffizienzziele
Gemäß Artikel 3 haben die MS indikative nationale Energieeffizienzziele fest zu legen. Das Ziel kann entweder in Form von Primär- oder Endenergieverbrauch, Primär- oder Endenergieeinsparung oder Energieintensität ausgedrückt werden, muss der Kommission jedoch in Form von Primär- und Endenergieeinsparung gemeldet werden. Bei der Zielsetzung sollen die MS auch die Maximalverbrauchsziele der EU bis 2020 (1474 Mtoe Primärenergie oder 1078 Mtoe Endenergie berücksichtigen. Auch die von MS bereits gesetzten Maßnahmen sowie die nationalen Umstände können berücksichtigt werden. Bis Mitte 2014 soll die KOM untersuchen, ob die Anstrengungen der MS ausreichen, dass EU-Ziel zu erreichen.
Artikel 3a - langfristige Gebäudesanierung
Zusätzlich gibt es einen neuen Artikel 3a zur langfristigen Gebäudesanierung. Die Mitgliedstaaten legen hierzu eine nationale Strategie vor. Die erste Version der Strategie wird Ende April 2014 als Teil der nationalen Aktionspläne veröffentlicht, danach wird sie alle drei Jahre aktualisiert.
Artikel 4 - Vorbildwirkung öffentlicher Gebäude
Ab Anfang 2014 müssen die MS gemäß Artikel 4 der RL 3% des Gebäudebestands (bis Juli 2015 ab 500 Quadratmeter, dann ab 250 Quadratmeter) im Gebrauch oder Besitz von Bundesbehörden energetisch sanieren. Gebäude mit den niedrigsten energetischen Standards sind prioritär zu sanieren. Allerdings dürfen MS auch andere äquivalente Maßnahmen ergreifen.
Artikel 6 - Energieeinsparverpflichtung
Gemäß Artikel 6 müssen die MS sicher stellen, dass Energievertriebsunternehmen oder Verteilnetzbetreiber ab 2014 und bis Ende 2020 durch ein Verpflichtungssystem Einsparungen erzielen. Diese müssen neuen Einsparungen von 1,5% der jährlichen Verkaufsmenge an Endkunden entsprechen. Die Maßnahmen zur Erreichung des Zielwerts sind dabei - in bestimmten Grenzen - dem MS überlassen.
Artikel 7 - Energieaudits und Energiemanagementsysteme
Gemäß Artikel 7 müssen die MS kosteneffektive Audits für alle Endkunden forcieren. Diese müssen von qualifizierten und/oder akkreditierten Experten oder durch nationale Behörden durchgeführt werden. Sofern die MS über eine System zur Qualitätskontrolle verfügen, dürfen Audits auch von „in-house" Experten durchgeführt werden. Minimalkriterien für diese Audits sind von den MS an Hand von in der RL angeführten Prinzipien (Annex Va) zu bestimmen.
Ein Audit alle vier Jahre durchzuführen, erstmals drei Jahre nach Inkrafttreten der RL. Unternehmen mit Energie- oder Umweltmanagementsystemen sind davon ausgenommen wenn das Managementsystem ein Audit beinhaltet. Energieaudits dürfen auch Teil eines breiteren Umweltaudits sein.
MS müssen auch Programme entwickeln, die für KMU Anreize schaffen, sich einem Energieaudit zu unterziehen und danach die Vorschläge auch umzusetzen. MS können für KMU auch Fördersysteme errichten, um die Kosten (Audit und Investitionen) zu decken und müssen sie auf Beispiele aufmerksam machen, wie Managementsysteme ihnen helfen könnten.
Artikel 8: Messung und Informationsbereitstellung (Smart Meter)
Artikel 8 sieht die Ausstattung der Endkunden mit Zählern, die die tatsächliche Nutzungszeit und den tatsächlichen Energieverbrauch widerspiegeln, nur sofern technisch und finanziell machbar und in angemessenem Verhältnis zu den Mehrkosten vor.
Artikel 10 - Effizientes Heizen und Kühlen (KWK)
Bis Ende 2015 und dann alle fünf Jahre müssen MS gemäß Artikel 10 nach Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse das Potenzial für den Ausbau von KWK sowie Fernwärme und -Kälte beurteilen und der Kommission melden. Wo diese Bewertung ein Potenzial erkennt, muss der MS adäquate Maßnahmen ergreifen, um Anreize zur Nutzung von effizienten Kühlungs- und Heizsystemen zu schaffen.
Bei geplantem Neubau/Umbau von Kraftwerken größer als 20 Megawatt besteht eine Verpflichtung zu einer Kostenanalyse zum Einsatz von KWK. Ausnahmen gelten beispielsweise für gewisse Spitzenlastkraftwerke. Mitgliedstaaten sollen die geltenden Genehmigungskriterien für Anlagegenehmigungen dahingehend ändern, dass die Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analysen künftig Berücksichtigung finden. Ausnahmemöglichkeiten bestehen weiterhin, wenn zwingende Gründe gegen den Einsatz von KWK sprechen.
KOM MITTEILUNG ZU ERNEUERBAREN ENERGIEN
Am 6. Juni 2012 hat die Europäische Kommission ihre Politik im Bereich erneuerbare Energien in einer Mitteilung vorgestellt, in der die Optionen für den Zeitraum nach 2020 aufgezeigt, die Marktintegration der erneuerbaren Energien bekräftigt und die Notwendigkeit der Zunahme ihres Anteils an der Energieerzeugung hervorgehoben wird. Weiters fordert die Europäische Kommission einen besser koordinierten europäischen Ansatz bei der Festlegung und der Reform von Förderregelungen und die Intensivierung des Handels mit erneuerbaren Energieträgern zwischen den Mitgliedstaaten.
Vier wesentliche Maßnahmen will die Kommission im Anschluss an diese Mitteilung durchführen:
- Fortsetzung der Förderung der Integration der erneuerbaren Energien in den Energiebinnenmarkt und Vorkehrungen für Investitionsanreize auf dem Stromerzeugungsmarkt
- Ausarbeitung von Leitlinien, die beste Praktiken und einschlägige Erfahrungen im Zusammenhang mit Förderregelungen zum Gegenstand haben, um zu Vorhersehbarkeit, Kosteneffizienz, der Vermeidung nachweislicher Überkompensation und einer größeren Kohärenz zwischen den Mitgliedstaaten beizutragen
- Unterstützung einer verstärkten Nutzung der Mechanismen der Zusammenarbeit und entsprechende Umsetzungshinweise, damit die Mitgliedstaaten ihre rechtsverbindlichen Ziele durch den Handel mit erneuerbaren Energieträgern erreichen und so ihre Kosten senken können
- Gewährleistung der Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die energiepolitische Zusammenarbeit im Mittelmeerraum, da ein integrierter regionaler Markt der Maghreb-Länder Großinvestitionen in der Region erleichtern und zusätzliche Importe von Strom aus erneuerbaren Energiequellen nach Europa ermöglichen würde.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
HUTTERER ERÖFFNET 10. INTERNATIONALE ASPO KONFERENZ
Von 30. Mai bis 1. Juni 2012 fand in Wien die 10. Internationale ASPO (Association for the Study of Peak Oil & Gas) Konferenz statt. Mehr als 200 internationale ExpertInnen diskutierten über „Peak Oil" und mögliche Konsequenzen und Gegenstrategien.
Als Kooperationspartner dieser Veranstaltung eröffnete der Obmann des Dachverbandes Energie-Klima, Dr. Ernst Hutterer, die Veranstaltung.
In seiner Rede betonte Hutterer, dass die Tatsache, dass es aktuell nicht mehr in Frage stehe ob fossile Ressourcen endlich sind, sondern lediglich wann die Verfügbarkeit endet, eine großartige Chance für die Erneuerbaren Energien bietet.
Gleichzeitig müsse man aber darauf achten, einen ausgeglichenen und intelligenten Energiemix zu erreichen, bei dem die Vorteile der verschiedenen Technologien kombiniert werden.
Hutterer mahnte, dass man neben der ökologischen Seite nicht auf die ökonomische vergessen dürfe. Man müsse die Herausforderungen und Chancen, welche die Kombination ökonomischer und ökologischer Lösungen des Energieproblems biete, annehmen und nutzen. Das Zauberwort ist ökonomische Ökologie.
Da Österreich die Technologien wie auch die Möglichkeiten hierfür habe, sei Wien der richtige Ort, um heuer eine derartige Konferenz abzuhalten.
Weitere Informationen zu der 10. Internationalen ASPO Konferenz, Vorträge, Impressionen uvm finden Sie unter www.aspo2012.at.
ENERGIE AUTARKIE FÜR STEIRISCHE BETRIEBE
Die Wirtschaftskammer Steiermark startet gemeinsam mit der Fachgruppe der Ingenieurbüros in der Steiermark und der österreichweit tätigen IG Energieautarkie eine Initiative, um die steirischen Betriebe auf ihrem Weg in die Energie-Autarkie zu unterstützen.
Rund zwanzig zertifizierte Energie Autarkie Coaches und zugleich Ingenieure stehen ab sofort den steirischen Unternehmen auf deren Weg in eine größtmögliche Unbhängigkeit von fossilen Energien zur Verfügung.
Die Koordination dieser steirischen Initiative passiert in Abstimmung mit der Fachgruppe der Ingenieurbüros, deren Obfrau Mag. Petra Brandweiner-Schrott mit Stolz bemerkt: „Vor einem Jahr war es die Fachgruppe Steiermark der Ingenieurbüros, die als erster den universitären Lehrgang zum zertifizierten Energie Autarkie Coach angeboten hat. Heute freuen wir uns, dass die Absolventen mit ihrem umfassenden Wissen zum Einsatz der erneuerbaren Energien auch einen Beitrag für die steirische Wirtschaft leisten!"
Weitere Informationen zu dieser Initiaitve finden Sie hier.
ÖSTERREICH SCHLIESST KYOTO LÜCKE
In einer Pressekonferenz am 04. April 2012 hat Umweltminister Berlakovic den österreichischen Weg zur Schließung der Kyoto Lücke vorgestellt.
Rund 1,4 Mrd. Euro hat das Lebensministerium seit 2008 in Klimaschutzmaßnahmen in Österreich investiert. Dazu kommen weitere 550 Millionen Euro für Klimaschutzprojekte im Ausland. Damit erfüllt Österreich die Verpflichtungen, die es im Kyoto-Protokoll eingegangen ist. Während Kyoto gelöst sei, bleibe die Herausforderung Klimaschutz bestehen, erklärte Berlakovich.
Laut der aktuellen Treibhausgasbilanz ist Österreich im Jahr 2010 um 6,2 Mio Tonnen Kohlendioxidäquivalent vom Kyotopfad abgewichen. Um seinen im Kyoto Protokoll eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen, muss Österreich aktuell Emissionszertifikate im Umfang von 32 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent nachkaufen. Da der Preis für diese Zertifikate derzeit sehr niedrig ist (aktuell 5 € pro Tonne), habe man "aus Gründen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit" jetzt gehandelt, so Berlakovic.
Die 160 Millionen Euro für Klimaschutzprojekte im Ausland werden im "green investment scheme" investiert, also ausschließliche für Klimaschutzprojekte in Europa.
Die Pressemeldung des Lebensministeriums zum Kyoto Lückenschluss finden Sie hier.
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENEHMIGT ÖKOSTROMGESETZ
Am 8. Februar 2012 hat die Europäische Kommission das neue Ökostrom-Gesetz genehmigt. Dieses soll die Basis für den weiteren massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien in Österreich schaffen. "Das ist eine gute Nachricht für den Standort Österreich, der durch das Ökostromgesetz deutlich aufgewertet wird", sagt Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner zum positiven Ergebnis der beihilfen- und wettbewerbsrechtlichen Prüfung, die im Unterschied zum Ökostromgesetz 2008 sehr rasch und ohne Auflagen erfolgt ist.
Aufgrund der Entscheidung der Kommission kann mit 1. Juli der zweite Teil des Ökostromgesetzes mit der Aufstockung der jährlichen Förderung von 21 auf 50 Millionen Euro pro Jahr in Kraft treten. Der erste Teil des Gesetzes wurde mit dem Abbau der Wartelisten bei den Wind- und Photovoltaikanlagen im Vorjahr bereits umgesetzt. "Durch die jetzt akzeptierte Verdoppelung des
Fördervolumens für neue Ökostrom-Anlagen lösen wir milliardenschwere Investitionen in grüne Technologien aus und können noch stärker von Öko-Innovationen profitieren. Gleichzeitig unterstützt das ebenfalls genehmigte neue Finanzierungsmodell die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie. Damit werden Nachteile gegenüber anderen EU-Ländern wie Deutschland oder Frankreich verhindert, was gerade im aktuellen Konjunkturklima besonders wichtig ist", so Mitterlehner.
Nach dem im Vorjahr erfolgten Abbau der langen Anlagen-Warteliste, wodurch knapp 430.000 Haushalte zusätzlich mit grünem Strom versorgt werden können, steigt die jährliche Förderzuwachssumme für neue Anlagen heuer von 21 auf 50 Millionen Euro. Um der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen und eine Überförderung zu vermeiden,
sinkt diese Summe jährlich um eine Million Euro bis auf 40 Millionen
Euro.
Das Fördervolumen wird auf Basis einer Potenzialanalyse aufgeteilt, um einen optimalen Energiemix zu erreichen. Für Wind stehen künftig 11,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, für Biomasse- und Biogas zehn Millionen Euro, für Photovoltaik acht Millionen Euro sowie für Kleinwasserkraft 1,5 Millionen Euro. Weitere 19 Millionen Euro gehen in einen "Resttopf", der flexibel unter Wind und Kleinwasserkraft sowie unter kosteneffizienten Photovoltaik-Anlagen, die den erzeugten Strom in erster Linie selbst verbrauchen, aufgeteilt wird. Unabhängig von diesem Topf gibt es für Kleinwasserkraft jährliche Investitionszuschüsse von 16 Millionen Euro.
Das neue Finanzierungsmodell berücksichtigt die Anliegen der besonders im internationalen Wettbewerb stehenden energieintensiven Industrie und der damit verbundenen Arbeitsplätze,
indem die Ökostromentgelte künftig an die Netztarife gekoppelt werden. Gleichzeitig gibt es auch für rund 300.000 einkommensschwächere Haushalte eine Deckelung der Ökostromzuschläge.
"Durch unsere Ausbauoffensive wird sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf rund 85 Prozent im Jahr 2020 erhöhen. Damit ist Österreich europaweit Spitzenreiter. Schon ab 2014 brauchen wir bilanziell keinen Atomstrom mehr zu importieren", betont Mitterlehner. "Gleichzeitig übertreffen wir auch die Ziele der Energiestrategie Österreich und des Nationalen Aktionsplans für Erneuerbare Energien, deren Anteil am Bruttoendenergieverbrauch auf über 35 Prozent steigen wird", so Mitterlehner abschließend.
Die Kundmachung des Inkrafttretens des ÖSG 2012 im Bundesgesetzblatt finden Sie hier.
LEBENSMINISTERIUM VERÖFFENTLICHT BROSCHÜRE "ERNEUERBARE ENERGIE IN ZAHLEN 2010"
Auch im Jahr 2011 hat das Lebensministerium die bekannte Broschüre der „Erneuerbaren Energie in Zahlen" veröffentlicht. Darin werden Daten für das Jahr 2010 aus der aktuellen, von Wirtschafts- und Umweltministerium gemeinsam beauftragten Energiebilanz in verständlicher und grafisch ansprechender Art und Weise aufgearbeitet und mit wichtigen zusätzlichen Datenquellen präsentiert. Neben der Darstellung der energetischen Entwicklung der einzelnen Sparten der Erneuerbaren werden auch die Bedeutung für den Klimaschutz und die volkswirtschaftlichen Effekte analysiert um so einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energieträger zu ermöglichen und ein Verständnis zu aktuellen Trends und Treibern auf diesem Gebiet geschaffen.
Die Zahlen zeigen, dass derzeit 30,8% des energetischen Endverbrauchs insgesamt und 65,3% des Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energieträgern erzeugt werden . Abzüglich der Großwasserkraft werden dadurch in Österreich 15,98 Millionen Tonnen an CO2 eingespart. Der traditionell starke Sektor der Holzbrennstoffe, der einen Beitrag von 32,4% zum erneuerbaren Endenergieaufkommen hat, ist auch 2010 um 6,1% gestiegen. Der zweite traditionell gewachsene Sektor der Wasserkraft hat im Referenzjahr einen Beitrag von 39,5% zum gesamten Endenergieaufkommen geleistet. Das entspricht einem Anstieg von 1,2% im Vergleich zu 2009 trotz geringeren Niederschlags und damit geringerer Wasserführung der österreichischen Flüsse.
Beim erneuerbaren Strom ist vor allem der starke Zuwachs der Photovoltaik zu erwähnen. Eine nahezu Verdopplung der installierten Leistung auf mittlerweile 95,5 MW konnte durch die Anreize in Form von Investitionszuschüssen und tariflichen Förderungen erreicht werden.
In Verbindung mit der steigenden Gebäudeeffizienz von Wohngebäude, die einen geringeren Heizwärmebedarf haben, werden auch Technologien wie Wärmepumpen und Solarthermie für die Heizung von Gebäuden interessant. Das ist auch am steigenden Absatz dieser Technologie ersichtlich. So waren 2010 bereits circa 180.000 Wärmepumpen und 4,5 Millionen m2 thermische Sonnenkollektoren in Betrieb. Die optimale Verbindung von Investitionen in thermische Sanierung und erneuerbarer Energie lässt sich anhand dieser Technologien beispielhaft darstellen.
Die Energieautarkie Österreichs ist auch weiterhin der Zielpfad bis 2050. Das bringt Österreich nicht nur Versorgungssicherheit für die Zukunft sondern garantiert auch tausende green jobs. Allein in dieser Branche wird ein Umsatz von 5,229 Milliarden Euro erwirtschaftet, das ist ein Zuwachs um mehr als 5% im Vergleich zu 2009. Die Anzahl der Green Jobs liegt bei knapp 37.700 Vollzeitarbeitsplätzen und ist im Vergleich zu 2009 um fast 2% gewachsen.
Fazit der Broschüre ist, dass in Österreich in den vergangenen Jahren bereits große Schritte in Richtung nachhaltiger Energieversorgung getan wurden. Durch vielfältige Maßnahmen sowie durch die Schaffung geeigneter gesetzlicher Rahmenbedingungen wurden Erneuerbare Energieträger ein fixer Bestandteil der österreichischen Energieversorgung.
Die Broschüre "Erneuerbare Energie in Zahlen 2010" finden Sie hier.
EUROPÄISCHE BIOMASSEKESSELSTANDARDS IN BRITISCH KOLUMBIEN
Die Sicherheitsbehörde der Provinz British Columbia hat sich in einem bahnbrechenden Übereinkommen mit TÜV Österreich über die Anerkennung europäischer Biomassekesselstandards geeinigt. Die Vereinbarung gilt für Biomassekessel ab einer Leistung von 100 KW. Folgende europäische Normen und Direktiven finden in dem Abkommen Berücksichtigung:
EC Directive 2006/42/EC
Pressure Equipment Directive 2006/95/EC
EC Directive 94/9/EC
EC Directive 2004/108/EC
EN 303-5
EN 12952
EN 12953
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
ÖKOSTROMGESETZ 2012 IM MINISTERRAT BESCHLOSSEN
Am 15. Juni wurde das Ökostromgesetz 2012 mit folgenden Eckpunkten im Ministerrat beschlossen:
Aufstockung der Fördervolumina/Abbau der Warteschlangen
Künftig sollen statt bisher 21 Millionen Euro pro Jahr 40 Millionen Euro (für die Jahrgänge 2012 bis 2015) an Förderungen für den Ausbau von Ökostrom bereitgestellt werden.
Für den Abbau der Warteliste bei der Einreichungsstelle OeMAG soll ein zusätzliches Unterstützungsvolumen von 60 Mio. für Windkraft und 28 Mio. für Photovoltaik über die Laufzeit von 13 Jahren zur Verfügung stehen. Dieses muss von den Konsumenten finanziert werden. Für den Abbau der Wartelisten im Bereich Wasserkraft werden zusätzlich einmalig 20 Mio. zur Verfügung gestellt.
Finanzierungsmodell
Die Zählpunktpauschale (aktuell ca. 114 Mio. Euro) wird für die Netzebenen 1-6 angehoben. Für die Netzebene 7 erfolgt eine Absenkung.
- NE 1-3 35.000 Euro (statt 15.000 Euro) pro Zählpunkt
- NE 4 35.000 Euro (statt 15.000 Euro) pro Zählpunkt
- NE 5 5.200 (statt 3.300 Euro) pro Zählpunkt
- NE 6 420 (statt 300 Euro)
- NE 7 10 (statt 15 Euro) pro Zählpunkt
Eine Ausnahme gilt für alle Haushalte, die von der GIS befreit sind. Diese werden nur mit maximal 20 Euro an Ökostromkosten belastet.
Als Ersatz für den wegfallenden Verrechnungspreis werden die Mehrkosten über einen „Ökostromförderbeitrag" aufgebracht, der als Aufschlag
auf das Systemnutzungs- und Systemverlustentgelt aufgeschlagen werden (Messengelt wird davon ausgenommen).
Inkrafttretensbestimmung
Mit Ausnahme des Abbaus der Warteschlangen, der sofort in Kraft treten soll, treten alle Bestimmungen erst nach Genehmigung der Kommission in Kraft.
Photovoltaic
Künftig kann eine kombinierte Förderung von Investitionszuschüssen und Einspeisetarife vorgesehen werden, eine Förderung für Anlagen über 500 kW ist jedenfalls von Einspeisetarifen ausgeschlossen.
Rohstoffabhängige Anlangen
Rohstoffabhängige Anlagen erhalten verschiedene Boni:
- Technologiebonus von 2 Cent/kWh für Biogasanlagen, die Biogas in Erdgasqualität aufbereiten. Zusätzlich zu Einspeisetarifen.
- KWK-Bonus von 2 Cent/kWh für Anlagen auf Basis von Biomasse oder Biogas bleibt. Zusätzlich zu Einspeisetarifen.
- Erweiterungs-Bonus: bestehende Biomasse und Biogasanlagen, die Anlagen um mindestens 15% erweitern, bekommen zusätzlichen zum alten Tarif 1 Cent/kWH
- Betriebskostenzuschuss: Muss-Bestimmung, dass für Biogasanlagen ein „Betriebskostenzuschlag" von max. 4 Cent/kWh zu verordnen ist, wenn aufgrund der Kostensteigerung im Vergleich zum Betriebsjahr 2006 die Anlagen nicht kostendeckend betrieben werden können.
Nachfolgetarife für rohstoffabhängige Anlagen: Wirtschaftsminister HAT nach Ablauf der Kontrahierungspflicht für rohstoffgebunden Anlagen eine Nachfolgetarif per Verordnung festzusetzen, sofern Brennstoffnutzungsgrad von 60 vH erreicht.
Zeitplan
- Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss
- Beschlussfassung im Plenum des NR noch vor der Sommerpause
- Inkrafttreten: Herbst 2011
FRANKREICH - NEUREGELUNG DER SOLARFÖRDERUNG
Bei einem Ministertreffen im Februar 2011 kündigte der französische Premierminister François Fillon, der sich selbst als Verfechter der Umsetzung der im Umweltabkommen festgelegten Verpflichtungen bezeichnet, die Richtlinien der künftigen Photovoltaik-Förderung an.
Zunächst verpflichtet sich die Regierung, den Anteil der Solarenergie am Markt so zu erhöhen, dass ein Aufschwung dieser Branche erreicht wird. So wurde die jährliche Obergrenze für die Photovoltaik-Förderung ab dem 10. März 2011 auf 500 MW begrenzt. Die Einspeisevergütung des von Privatpersonen und kleinen Unternehmen an EDF gelieferten Stroms sinkt um 20%. Für Großprojekte - Photovoltaik-Dachanlagen und Solarparks - und Projekte mittlerer Größe (zwischen 100 und 250 Kilowatt-Peak kWp) sind Ausschreibungen vorgesehen und die Solarstrom-Einspeisetarife werden künftig automatisch angepasst.
Außerdem forderte der Premierminister eine größere Transparenz beim Management der Verfahren, die die Seriosität der Projekte garantieren und betonte, dass der finanzielle Anteil der Gebietskörperschaften durch die Installation von 2500 MW bis Ende 2012 auf beachtliche 1,5 Milliarden Euro ansteigen wird. „Der Ausbau der Photovoltaik hat seinen Preis. Teilen wir uns die Kosten, jedoch nur am Anfang! Danach ist es Aufgabe der Industrie uns zu beweisen, dass ihre Projekte ausgereift und realisierbar sind", äußerte François Fillon.
Die Vertreter der Industrie zeigten sich enttäuscht über die Ankündigungen des Premierministers. Die Kürzung der Einspeisevergütung um 20% wurde besonders kritisiert. Es gab jedoch auch Stimmen, die einen „kleinen positiven Aspekt" sehen: Bis Ende 2012 wird mit einem Zubau von jährlich 500 MW gerechnet. Diese Leistung wird die Gesamtleistung von rund 3400 MW der Solarstrom-Projekte ergänzen, die unter das Gesetz vom 9. Dezember 2010 fallen, also noch vor die Verabschiedung der Neuregelung. Jedoch geht die Regierung davon aus, dass nicht alle Projekte in der vorgesehenen Zeit tatsächlich umgesetzt werden können und zielt somit auf eine installierte Leistung von 2500 MW bis Ende 2012 ab. Andernfalls könnte die Begrenzung der Einspeisevergütung nach oben auf bis zu 800 MW korrigiert werden.
MITTEILUNG DER EU-KOMMISSION "ERNEUERBARE ENERGIEN AUF DEM WEG ZUM ZIEL FÜR 2020"
Am 31.01.2011 hat die EU-Kommission ihre Mitteilung über die Fortschritte bei den erneuerbaren Energien in der EU vorgestellt. Aus ihr geht hervor, dass die Ziele für erneuerbare Energien bis 2020 voraussichtlich erreicht und sogar übertroffen werden, wenn die Mitgliedstaaten ihre Aktionspläne für erneuerbare Energie vollständig umsetzen und die Finanzierungsinstrumente verbessert werden. Ferner wird darin hervorgehoben, dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ausgebaut und die erneuerbaren Energien besser in den europäischen Binnenmarkt integriert werden müssen. Aus Schätzungen geht hervor, dass solche Maßnahmen zu jährlichen Einsparungen von 10 Mrd. EUR führen könnten.
Das Dokument finden Sie unter http://ec.europa.eu/energy/renewables/reports/doc/com_2011_0031_de.pdf




