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ENERGIE AUTARKIE FÜR STEIRISCHE BETRIEBE

Die Wirtschaftskammer Steiermark startet gemeinsam mit der Fachgruppe der Ingenieurbüros in der Steiermark und der österreichweit tätigen IG Energieautarkie eine Initiative, um die steirischen Betriebe auf ihrem Weg in die Energie-Autarkie zu unterstützen.
Rund zwanzig zertifizierte Energie Autarkie Coaches und zugleich Ingenieure stehen ab sofort den steirischen Unternehmen auf deren Weg in eine größtmögliche Unbhängigkeit von fossilen Energien zur Verfügung.

Die Koordination dieser steirischen Initiative passiert in Abstimmung mit der Fachgruppe der Ingenieurbüros, deren Obfrau Mag. Petra Brandweiner-Schrott mit Stolz bemerkt: „Vor einem Jahr war es die Fachgruppe Steiermark der Ingenieurbüros, die als erster den universitären Lehrgang zum zertifizierten Energie Autarkie Coach angeboten hat. Heute freuen wir uns, dass die Absolventen mit ihrem umfassenden Wissen zum Einsatz der erneuerbaren Energien auch einen Beitrag für die steirische Wirtschaft leisten!"

 

Weitere Informationen zu dieser Initiaitve finden Sie hier.

 

 

 

ÖSTERREICH SCHLIESST KYOTO LÜCKE

In einer Pressekonferenz am 04. April 2012 hat Umweltminister Berlakovic den österreichischen Weg zur Schließung der Kyoto Lücke vorgestellt.
Rund 1,4 Mrd. Euro hat das Lebensministerium seit 2008 in Klimaschutzmaßnahmen in Österreich investiert. Dazu kommen weitere 550 Millionen Euro für Klimaschutzprojekte im Ausland. Damit erfüllt Österreich die Verpflichtungen, die es im Kyoto-Protokoll eingegangen ist. Während Kyoto gelöst sei, bleibe die Herausforderung Klimaschutz bestehen, erklärte Berlakovich.

Laut der aktuellen Treibhausgasbilanz ist Österreich im Jahr 2010 um 6,2 Mio Tonnen Kohlendioxidäquivalent vom Kyotopfad abgewichen. Um seinen im Kyoto Protokoll eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen, muss Österreich aktuell Emissionszertifikate im Umfang von 32 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent nachkaufen. Da der Preis für diese Zertifikate derzeit sehr niedrig ist (aktuell 5 € pro Tonne), habe man "aus Gründen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit" jetzt gehandelt, so Berlakovic.

Die 160 Millionen Euro für Klimaschutzprojekte im Ausland werden im "green investment scheme" investiert, also ausschließliche für Klimaschutzprojekte in Europa.

Die Pressemeldung des Lebensministeriums zum Kyoto Lückenschluss finden Sie hier.

 

 

 

MACHINERY & METALWARE

Das neue Branchenmagazin Machinery & Metalware 01/2012 "Erneuerbare Energien" des Fachverbandes MASCHINEN & METALLWAREN Industrie finden Sie hier.

 

 

 

ENERGIEEFFIZIENZRICHTLINIE - Kompromiss im Industrieausschuss des Europäischen Parlaments verabschiedet

Am 28. Februar hat der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments einen Kompromiss über neue Energieeffizienzmaßnahmen in den Mitgliedstaaten verabschiedet. Vorausgegangen waren zähe Verhandlungen über den Inhalt dieses Kompromisses. Der Kompromissvoschlag wurde mit 51 Pro-, 6 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen angenommen.  

Wesentliche Inhalte des Kompromisses:

Nationale Energieeinsparziele (Artikel 3 und 19)
Einigung auf verbindliche nationale Energieeinsparziele. Sollten die Mitgliedstaaten diese mittragen, ist eine Abweichung von den in Art. 4 (2,5% - statt 3% - jährliche Sanierungsquote des öffentlichen Gebäudestands) und Art. 6 (1.5% jährliche Energieeinsparverpflichtung für Energieversorger) genannten Zielvorgaben möglich. Bei der Ablehung verbindlicher nationaler Ziele durch die Mitgliedstaaten, bleiben Art. 4 und 6 aber vollständig aufrecht.

Energieeinsparverpflichtung (Art. 6 & Annex V)
Jeder Mitgliedstaat führt ein Energieeinsparsystem ein. Dieses muss gewährleisten, dass entweder alle Energieverteiler oder alle Energieeinzelhandelsunternehmen jährliche Energieeinsparungen von 1,5% bei den Endkunden erzielen. Bis zu 10% dieser Einsparungen dürfen mittels kurzfristiger Maßnahmen wie Informationskampagnen, Audits, etc. erreicht werden, die übrigen 90% müssen jedoch das Resultat langfristiger Maßnahmen wie der Nutzung effizienter Haushaltsgeräte, Renovierungen, etc. sein.
Die Mitgliedstaaten haben jedoch die Möglichkeit, Alternativmaßnahmen vorzuschreiben, sofern diese zu äquivalenten Einsparungen führen. Ferner können kleine Energieversorger von der Verpflichtung ausgenommen werden.

Energieaudits & informative Abrechnung (Art. 7 & 8)
Für große Firmen sind Energieaudits alle 4 Jahre verpflichtend. Diese können aber auch von in-house Experten durchgeführt werden. Ein neuer Annex führt hierfür Qualitätskriterien an. In Art. 8 gibt es ferne Vorgaben zu EVUs bezüglich intelligenter Zähler und Abrechnungen. Die Verpflichtung monatliche Abrechnungen zur Verfügung zu stellen wurde abgeschwächt.

KWK (Art. 10)
Die Mitgliedstaaten erstellen einen nationalen Wärme- und Kälteplan für den Ausbau des Potenzials für die Anwendung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und effizienter Fernwärme und Fernkälte. Dem Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung soll aber eine positive Kosten-Nutzen-Analyse vorangehen. Sofern wirtschaftlich sinnvoll, sollen neue (oder renovierte) Stromerzeugungsanalagen mit einem KWK-Block ausgestattet werden.

Möglicher ETS Eingriff (Art. 19)
Die Kommission soll die Auswirkungen dieser Richtlinie auf das ETS überprüfen und nur wenn sie Handlungsbedarf sieht, geeignete Maßnahmen ergreifen. Diese Überprüfung kann eine Zurückhaltung von Zertifikaten (set aside) beinhalten. Auch soll die Kommission die Auswirkungen auf Carbon Leakage gefährdete Sektoren überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.

Derzeitiger Stand im Rat:
Aufgrund eines ebenfalls getroffenen Beschlusses kann der Berichterstatter auch ohne indikativer Plenarabstimmung aller EU-Abgeordneten in Verhandlungen mit dem Rat treten.

Die Mitgliedstaaten lehnen zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin mit großer Mehrheit ein nationales, verbindliches Ziel ab. Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten fordert zudem mehr Flexibilität bei der Möglichkeit der Anwendung von alternativen Maßnahmen zur Energieeinsparung, die Festlegung einer klaren Berechnungsmethode bei den Energieeinsparungen sowie eine zeitlich umfassendere Berücksichtigung von „early actions" im Rahmen des Art. 6.
Skeptische Meinungen gibt es auch zu Art. 4 (Gebäudesanierung). Hier wird die geplante jährliche Sanierungsrate von 3% unter Hinweis auf die angespannte Haushaltslage als zu ambitioniert gesehen.
Die Kommission zeigte sich offen für eine höhere Flexibilität, jedoch nur dann, wenn im Ergebnis durch alternative Ansätze die Ziele genauso erreicht werden können. Die Präsidentschaft bestätigt immer wieder ihr Ziel, die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament möglichst rasch zu beginnen und voranzubringen.

Eine abweichende Position - vor allem zu Art. 3 und Art. 6 - nimmt Deutschland ein: Es fordert, dass die Mitgliedstaaten festlegen sollen, dass ab dem Jahr der Anwendung dieser Richtlinie bis zum Jahr 2020 eine Steigerung der Energieeffizienz von 6,3% oder eine Senkung des Energieverbrauchs von 4,5 % (jeweils innerhalb von drei Jahren) gegenüber einer jeweils vorlaufenden dreijährigen Referenzperiode erreicht wird. Dazu legen die Mitgliedstaaten im Rahmen von Energieeffizienzaktionsplänen Maßnahmen vor. Im Ergebnis bedeutet dies die Bevorzugung einer abgewandelten Form der 1,5%-Quote, allerdings ohne Versorger-Verpflichtung und mit sehr viel Flexibilität bei den Maßnahmen.
Da die deutsch Position der Parlamentsposition näher ist als der Ratsposition bleibt abzuwarten, wie sie sich auf die Debatte innerhalb des Rates und im Rahmen der Trilogverhandlungen auswirken wird.

 

 

 

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENEHMIGT ÖKOSTROMGESETZ

Am 8. Februar 2012 hat die Europäische Kommission das neue Ökostrom-Gesetz genehmigt. Dieses soll die Basis für den weiteren massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien in Österreich schaffen. "Das ist eine gute Nachricht für den Standort Österreich, der durch das Ökostromgesetz deutlich aufgewertet wird", sagt Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner zum positiven Ergebnis der beihilfen- und wettbewerbsrechtlichen Prüfung, die im Unterschied zum Ökostromgesetz 2008 sehr rasch und ohne Auflagen erfolgt ist.

 

Aufgrund der Entscheidung der Kommission kann mit 1. Juli der zweite Teil des Ökostromgesetzes mit der Aufstockung der jährlichen Förderung von 21 auf 50 Millionen Euro pro Jahr in Kraft treten. Der erste Teil des Gesetzes wurde mit dem Abbau der Wartelisten bei den Wind- und Photovoltaikanlagen im Vorjahr bereits umgesetzt. "Durch die jetzt akzeptierte Verdoppelung des

Fördervolumens für neue Ökostrom-Anlagen lösen wir milliardenschwere Investitionen in grüne Technologien aus und können noch stärker von Öko-Innovationen profitieren. Gleichzeitig unterstützt das ebenfalls genehmigte neue Finanzierungsmodell die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie. Damit werden Nachteile gegenüber anderen EU-Ländern wie Deutschland oder Frankreich verhindert, was gerade im aktuellen Konjunkturklima besonders wichtig ist", so Mitterlehner.

 

Nach dem im Vorjahr erfolgten Abbau der langen Anlagen-Warteliste, wodurch knapp 430.000 Haushalte zusätzlich mit grünem Strom versorgt werden können, steigt die jährliche Förderzuwachssumme für neue Anlagen heuer von 21 auf 50 Millionen Euro. Um der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen und eine Überförderung zu vermeiden,

sinkt diese Summe jährlich um eine Million Euro bis auf 40 Millionen

Euro.

Das Fördervolumen wird auf Basis einer Potenzialanalyse aufgeteilt, um einen optimalen Energiemix zu erreichen. Für Wind stehen künftig 11,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, für Biomasse- und Biogas zehn Millionen Euro, für Photovoltaik acht Millionen Euro sowie für Kleinwasserkraft 1,5 Millionen Euro. Weitere 19 Millionen Euro gehen in einen "Resttopf", der flexibel unter Wind und Kleinwasserkraft sowie unter kosteneffizienten Photovoltaik-Anlagen, die den erzeugten Strom in erster Linie selbst verbrauchen, aufgeteilt wird. Unabhängig von diesem Topf gibt es für Kleinwasserkraft jährliche Investitionszuschüsse von 16 Millionen Euro.

 

Das neue Finanzierungsmodell berücksichtigt die Anliegen der besonders im internationalen Wettbewerb stehenden energieintensiven Industrie und der damit verbundenen Arbeitsplätze,

indem die Ökostromentgelte künftig an die Netztarife gekoppelt werden. Gleichzeitig gibt es auch für rund 300.000 einkommensschwächere Haushalte eine Deckelung der Ökostromzuschläge.

 

"Durch unsere Ausbauoffensive wird sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf rund 85 Prozent im Jahr 2020 erhöhen. Damit ist Österreich europaweit Spitzenreiter. Schon ab 2014 brauchen wir bilanziell keinen Atomstrom mehr zu importieren", betont Mitterlehner. "Gleichzeitig übertreffen wir auch die Ziele der Energiestrategie Österreich und des Nationalen Aktionsplans für Erneuerbare Energien, deren Anteil am Bruttoendenergieverbrauch auf über 35 Prozent steigen wird", so Mitterlehner abschließend.

 

Die Kundmachung des Inkrafttretens des ÖSG 2012 im Bundesgesetzblatt finden Sie hier.

 

 

 

LEBENSMINISTERIUM VERÖFFENTLICHT BROSCHÜRE "ERNEUERBARE ENERGIE IN ZAHLEN 2010"

Auch im Jahr 2011 hat das Lebensministerium die bekannte Broschüre der „Erneuerbaren Energie in Zahlen" veröffentlicht. Darin werden Daten für das Jahr 2010 aus der aktuellen, von Wirtschafts- und Umweltministerium gemeinsam beauftragten Energiebilanz in verständlicher und grafisch ansprechender Art und Weise aufgearbeitet und mit wichtigen zusätzlichen Datenquellen präsentiert. Neben der Darstellung der energetischen Entwicklung der einzelnen Sparten der Erneuerbaren werden auch die Bedeutung für den Klimaschutz und die volkswirtschaftlichen Effekte analysiert um so einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energieträger zu ermöglichen und ein Verständnis zu aktuellen Trends und Treibern auf diesem Gebiet geschaffen.

 

Die Zahlen zeigen, dass derzeit 30,8% des energetischen Endverbrauchs insgesamt und 65,3% des Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energieträgern erzeugt werden . Abzüglich der Großwasserkraft werden dadurch in Österreich 15,98 Millionen Tonnen an CO2 eingespart. Der traditionell starke Sektor der Holzbrennstoffe, der einen Beitrag von 32,4% zum erneuerbaren Endenergieaufkommen hat, ist auch 2010 um 6,1% gestiegen. Der zweite traditionell gewachsene Sektor der Wasserkraft hat im Referenzjahr einen Beitrag von 39,5% zum gesamten Endenergieaufkommen geleistet. Das entspricht einem Anstieg von 1,2% im Vergleich zu 2009 trotz geringeren Niederschlags und damit geringerer Wasserführung der österreichischen Flüsse.
Beim erneuerbaren Strom ist vor allem der starke Zuwachs der Photovoltaik zu erwähnen. Eine nahezu Verdopplung der installierten Leistung auf mittlerweile 95,5 MW konnte durch die Anreize in Form von Investitionszuschüssen und tariflichen Förderungen erreicht werden.
In Verbindung mit der steigenden Gebäudeeffizienz von Wohngebäude, die einen geringeren Heizwärmebedarf haben, werden auch Technologien wie Wärmepumpen und Solarthermie für die Heizung von Gebäuden interessant. Das ist auch am steigenden Absatz dieser Technologie ersichtlich. So waren 2010 bereits circa 180.000 Wärmepumpen und 4,5 Millionen m2 thermische Sonnenkollektoren in Betrieb. Die optimale Verbindung von Investitionen in thermische Sanierung und erneuerbarer Energie lässt sich anhand dieser Technologien beispielhaft darstellen.

 

Die Energieautarkie Österreichs ist auch weiterhin der Zielpfad bis 2050. Das bringt Österreich nicht nur Versorgungssicherheit für die Zukunft sondern garantiert auch tausende green jobs. Allein in dieser Branche wird ein Umsatz von 5,229 Milliarden Euro erwirtschaftet, das ist ein Zuwachs um mehr als 5% im Vergleich zu 2009. Die Anzahl der Green Jobs liegt bei knapp 37.700 Vollzeitarbeitsplätzen und ist im Vergleich zu 2009 um fast 2% gewachsen.

 

Fazit der Broschüre ist, dass in Österreich in den vergangenen Jahren bereits große Schritte in Richtung nachhaltiger Energieversorgung getan wurden. Durch vielfältige Maßnahmen sowie durch die Schaffung geeigneter gesetzlicher Rahmenbedingungen wurden Erneuerbare Energieträger ein fixer Bestandteil der österreichischen Energieversorgung.

 

Die Broschüre "Erneuerbare Energie in Zahlen 2010" finden Sie hier.

 

 

 

EUROPÄISCHE BIOMASSEKESSELSTANDARDS IN BRITISCH KOLUMBIEN

Die Sicherheitsbehörde der Provinz British Columbia hat sich in einem bahnbrechenden Übereinkommen mit TÜV Österreich über die Anerkennung europäischer Biomassekesselstandards geeinigt. Die Vereinbarung gilt für Biomassekessel ab einer Leistung von 100 KW. Folgende europäische Normen und Direktiven finden in dem Abkommen Berücksichtigung:

EC Directive 2006/42/EC
Pressure Equipment Directive 2006/95/EC
EC Directive 94/9/EC
EC Directive 2004/108/EC
EN 303-5
EN 12952
EN 12953

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

 

ÖKOSTROMGESETZ 2012 IM MINISTERRAT BESCHLOSSEN

Am 15. Juni wurde das Ökostromgesetz 2012 mit folgenden Eckpunkten im Ministerrat beschlossen:

Aufstockung der Fördervolumina/Abbau der Warteschlangen

Künftig sollen statt bisher 21 Millionen Euro pro Jahr 40 Millionen Euro (für die Jahrgänge 2012 bis 2015) an Förderungen für den Ausbau von Ökostrom bereitgestellt werden.

Für den Abbau der Warteliste bei der Einreichungsstelle OeMAG soll ein zusätzliches Unterstützungsvolumen von 60 Mio. für Windkraft und 28 Mio. für Photovoltaik über die Laufzeit von 13 Jahren zur Verfügung stehen. Dieses muss von den Konsumenten finanziert werden. Für den Abbau der Wartelisten im Bereich Wasserkraft werden zusätzlich einmalig 20 Mio. zur Verfügung gestellt.

Finanzierungsmodell

Die Zählpunktpauschale (aktuell ca. 114 Mio. Euro) wird für die Netzebenen 1-6 angehoben. Für die Netzebene 7 erfolgt eine Absenkung.

  • NE 1-3 35.000 Euro (statt 15.000 Euro) pro Zählpunkt
  • NE 4 35.000 Euro (statt 15.000 Euro) pro Zählpunkt
  • NE 5 5.200 (statt 3.300 Euro) pro Zählpunkt
  • NE 6 420 (statt 300 Euro)
  • NE 7 10 (statt 15 Euro) pro Zählpunkt

Eine Ausnahme gilt für alle Haushalte, die von der GIS befreit sind. Diese werden nur mit maximal 20 Euro an Ökostromkosten belastet.

Als Ersatz für den wegfallenden Verrechnungspreis werden die Mehrkosten über einen „Ökostromförderbeitrag" aufgebracht, der als Aufschlag

auf das Systemnutzungs- und Systemverlustentgelt aufgeschlagen werden (Messengelt wird davon ausgenommen).

Inkrafttretensbestimmung

Mit Ausnahme des Abbaus der Warteschlangen, der sofort in Kraft treten soll, treten alle Bestimmungen erst nach Genehmigung der Kommission in Kraft.

Photovoltaic

Künftig kann eine kombinierte Förderung von Investitionszuschüssen und Einspeisetarife vorgesehen werden, eine Förderung für Anlagen über 500 kW ist jedenfalls von Einspeisetarifen ausgeschlossen.

Rohstoffabhängige Anlangen

Rohstoffabhängige Anlagen erhalten verschiedene Boni:

  • Technologiebonus von 2 Cent/kWh für Biogasanlagen, die Biogas in Erdgasqualität aufbereiten. Zusätzlich zu Einspeisetarifen.
  • KWK-Bonus von 2 Cent/kWh für Anlagen auf Basis von Biomasse oder Biogas bleibt. Zusätzlich zu Einspeisetarifen.
  • Erweiterungs-Bonus: bestehende Biomasse und Biogasanlagen, die Anlagen um mindestens 15% erweitern, bekommen zusätzlichen zum alten Tarif 1 Cent/kWH
  • Betriebskostenzuschuss: Muss-Bestimmung, dass für Biogasanlagen ein „Betriebskostenzuschlag" von max. 4 Cent/kWh zu verordnen ist, wenn aufgrund der Kostensteigerung im Vergleich zum Betriebsjahr 2006 die Anlagen nicht kostendeckend betrieben werden können.

Nachfolgetarife für rohstoffabhängige Anlagen: Wirtschaftsminister HAT nach Ablauf der Kontrahierungspflicht für rohstoffgebunden Anlagen eine Nachfolgetarif per Verordnung festzusetzen, sofern Brennstoffnutzungsgrad von 60 vH erreicht.

Zeitplan

  • Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss
  • Beschlussfassung im Plenum des NR noch vor der Sommerpause
  • Inkrafttreten: Herbst 2011

 

 

FRANKREICH - NEUREGELUNG DER SOLARFÖRDERUNG

Bei einem Ministertreffen im Februar 2011 kündigte der französische Premierminister François Fillon, der sich selbst als Verfechter der Umsetzung der im Umweltabkommen festgelegten Verpflichtungen bezeichnet, die Richtlinien der künftigen Photovoltaik-Förderung an.

 

Zunächst verpflichtet sich die Regierung, den Anteil der Solarenergie am Markt so zu erhöhen, dass ein Aufschwung dieser Branche erreicht wird. So wurde die jährliche Obergrenze für die Photovoltaik-Förderung ab dem 10. März 2011 auf 500 MW begrenzt. Die Einspeisevergütung des von Privatpersonen und kleinen Unternehmen an EDF gelieferten Stroms sinkt um 20%. Für Großprojekte - Photovoltaik-Dachanlagen und Solarparks - und Projekte mittlerer Größe (zwischen 100 und 250 Kilowatt-Peak kWp) sind Ausschreibungen vorgesehen und die Solarstrom-Einspeisetarife werden künftig automatisch angepasst.

 

Außerdem forderte der Premierminister eine größere Transparenz beim Management der Verfahren, die die Seriosität der Projekte garantieren und betonte, dass der finanzielle Anteil der Gebietskörperschaften durch die Installation von 2500 MW bis Ende 2012 auf beachtliche 1,5 Milliarden Euro ansteigen wird. „Der Ausbau der Photovoltaik hat seinen Preis. Teilen wir uns die Kosten, jedoch nur am Anfang! Danach ist es Aufgabe der Industrie uns zu beweisen, dass ihre Projekte ausgereift und realisierbar sind", äußerte François Fillon.

 

Die Vertreter der Industrie zeigten sich enttäuscht über die Ankündigungen des Premierministers. Die Kürzung der Einspeisevergütung um 20% wurde besonders kritisiert. Es gab jedoch auch Stimmen, die einen „kleinen positiven Aspekt" sehen: Bis Ende 2012 wird mit einem Zubau von jährlich 500 MW gerechnet. Diese Leistung wird die Gesamtleistung von rund 3400 MW der Solarstrom-Projekte ergänzen, die unter das Gesetz vom 9. Dezember 2010 fallen, also noch vor die Verabschiedung der Neuregelung. Jedoch geht die Regierung davon aus, dass nicht alle Projekte in der vorgesehenen Zeit tatsächlich umgesetzt werden können und zielt somit auf eine installierte Leistung von 2500 MW bis Ende 2012 ab. Andernfalls könnte die Begrenzung der Einspeisevergütung nach oben auf bis zu 800 MW korrigiert werden.

 

 

MITTEILUNG DER EU-KOMMISSION "ERNEUERBARE ENERGIEN AUF DEM WEG ZUM ZIEL FÜR 2020"

Am 31.01.2011 hat die EU-Kommission ihre Mitteilung über die Fortschritte bei den erneuerbaren Energien in der EU vorgestellt. Aus ihr geht hervor, dass die Ziele für erneuerbare Energien bis 2020 voraussichtlich erreicht und sogar übertroffen werden, wenn die Mitgliedstaaten ihre Aktionspläne für erneuerbare Energie vollständig umsetzen und die Finanzierungsinstrumente verbessert werden. Ferner wird darin hervorgehoben, dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ausgebaut und die erneuerbaren Energien besser in den europäischen Binnenmarkt integriert werden müssen. Aus Schätzungen geht hervor, dass solche Maßnahmen zu jährlichen Einsparungen von 10 Mrd. EUR führen könnten.


Das Dokument finden Sie unter http://ec.europa.eu/energy/renewables/reports/doc/com_2011_0031_de.pdf